| 21.06.2009 |
Änderung der Ringkampfregeln |
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Im Anschluss an den Kongress, der 2008 in Peking stattfand,
nahm das FILA Präsidium einige
Änderungen der Ringkampfregeln vor, welche allen nationalen
Verbänden durch die
Rundschreiben vom 9. und 25. Februar 2009 mitgeteilt wurden.
Diese Änderungen wurden
während aller internationalen Turniere und
Kontinentalmeisterschaften 2009 auf den Prüfstand
gestellt und fanden volle Zustimmung.
Die Änderungen sind daher offiziell verabschiedet und müssen
von heute an bei allen
internationalen Wettbewerben angewendet werden. Die Regeln
werden bis zu den Olympischen
Spielen 2012 keine Änderungen mehr erfahren.
Die FILA wird im September 2009 eine neue Ausgabe der Regeln
veröffentlichen. |
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A) FÜR ALLE STILARTEN IM RINGEN:
FREISTIL, GRIECHISCH-RÖMISCH, FRAUENRINGEN |
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1. Die Kampfgerichtsbarkeit
Das Kampfgericht setzt sich zusammen aus dem Kampfrichter,
dem Punktrichter
und dem Mattenpräsidenten. Alle Entscheidungen müssen
einstimmig oder mit einer
2:1 Mehrheit getroffen werden. Das Kampfgericht darf den
Videobeweis nicht
hinzuziehen, um seine Entscheidungen zu treffen. |
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2. Das Recht des Ringers – die «Challenge»
Die Challenge ist diejenige Aktion, die es dem Trainer
erlaubt bei Meinungsverschiedenheit bezüglich der
Entscheidung, im Namen des Ringers, das Geschehen zu
unterbrechen und das Kampfgericht aufzufordern, den
Videobeweis zu bemühen.
Diese Möglichkeit bietet sich nur bei Wettkämpfen, für die
die Videoaufzeichnung formal von der FILA und dem
Organisationskomitee festgeschrieben ist. Der Trainer muss
die Challenge fordern indem er, unmittelbar nachdem das
Kampfgericht die Punkte der fraglichen Situation gegeben
hat, eine weiße Kelle hebt.
Sollte der Ringer mit der Entscheidung des Trainers nicht
einverstanden sein, so wird der Kampf fortgesetzt.
Besondere Punkte:
- Jedem Ringer steht eine (1) Challenge pro Kampf zu. Wenn
das Kampfgericht nach Überprüfung der Challenge seine
Entscheidung ändert, kann die Challenge während des Kampfes
wieder genutzt werden.
- Wenn das Kampfgericht oder das Berufungsgericht die
Entscheidung bestätigt, verliert der Ringer die Challenge
und sein Gegner erhält einen (1) technischen Punkt.
- Der Mattenpräsident stoppt den Kampf sobald die Situation
auf der Matte neutral ist, um die Challenge zu überprüfen.
- Die Challenge kann nicht im Fall eines Schultersieges
gefordert werden, dass heißt wenn der Schultersieg vom
Mattenpräsidenten nach der Entscheidung des Kampfrichters
oder des Punktrichters bestätigt wurde (diese Bestimmung
erfordert eine Änderung des Artikels 44 der
Ringkampfregeln).
- Der Trainer, welcher die Challenge fordert muss dies von
seinem Platz aus tun, ohne sich dem Kampfrichter, dem
Punktrichter oder dem Mattenpräsidenten zu nähern.
- Während der Ansicht der Challenge darf keine Beratung
unter den Mitgliedern des Kampfgericht stattfinden.
- Nach einmaliger Ansicht der Aktion gibt der Kampfrichter
seine Entscheidung zuerst bekannt, unmittelbar gefolgt vom
Punktrichter, der seine Entscheidung mit dem ihm zur
Verfügung stehenden Material (Kelle oder elektronisch) von
seinem Platz aus bekannt gibt. Stimmt der Mattenpräsident
zu, so gibt es keine weitere Intervention des
Berufungsgerichts.
- Stimmt der Mattenpräsident dem Kampfrichter und dem
Punktrichter nicht zu, so muss er die Meinung des
Berufungsgerichts anfordern. In diesem Fall ist die
Entscheidung des Berufungsgerichts, bestätigt durch den
Mattenpräsidenten entgültig und kann zu keiner weiteren
Challenge führen.
- Es ist nicht möglich, nachdem eine entgültige Entscheidung
durch das Kampfgericht oder das Berufungsgericht gefällt
worden ist, eine „Gegen-Challenge“ zu fordern.
- Die Challenge wird unmittelbar nachdem der Trainer die
weiße Kelle gehoben hat berücksichtigt und kann von ihm
nicht wieder zurückgenommen werden. |
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3. Das Berufungsgericht
Das Berufungsgericht ist eine Gruppe kampfrichterlicher
Experten, dessen Funktion darin besteht, sicherzustellen,
dass die Ringkampfregeln während aller großen FILA
Veranstaltungen, wie den Olympischen Spielen, den Welt- und
Kontinentalmeisterschaften, den Welt Cups, den Golden Grand
Prix Turnieren und besonderen Spielen strikt angewendet
werden. Das Berufungsgericht wird durch den FILA-Präsidenten
oder durch seinen Stellvertreter zusammengestellt und
besteht aus drei (3) Personen, ausgewählt aus Instrukteuren,
Präsidiumsmitgliedern oder Sachkundigen entsprechend der
verschiedenen Kämpfe und Nationalitäten. Es gibt ein
Berufungsgericht pro Matte.
Funktionen:
- Das Berufungsgericht ist dafür verantwortlich zu
kontrollieren, ob die einen Ringkampf bestimmenden Regeln
vom Kampfgericht angewendet wurden, bevor der Gewinner einer
Runde oder des Kampfs durch den Mattenpräsidenten
festgestellt wird.
- Ein Mitglied des Berufungsgerichts wird als Koordinator
eingesetzt und ist dafür zuständig, die Entscheidungen des
Berufungsgericht im Namen aller zu verkünden.
- Bemerkt das Berufungsgericht, dass ein schwerer
administrativer, die Zeit betreffender oder den Score
betreffender Fehler begangen wurde, so muss der Koordinator
den Mattenpräsidenten darauf aufmerksam machen und dessen
Berichtigung fordern.
- Bemerkt das Berufungsgericht, dass der Mattenpräsident den
Kampf nach einer Aufforderung zur Challenge nicht angehalten
hat, so muss der Koordinator ihn auffordern, dies
unverzüglich nach Beendigung der Aktion zu tun.
- Während des Abspielen des Videobeweises darf das
Berufungsgericht nicht mit dem Kampfgericht, welches seine
Entscheidung allein fällen muss, sprechen.
- Wenn die Mehrheit des Kampfgerichts zu einer
Übereinstimmung kommt (zwingend erforderliches
Einverständnis des Mattenpräsidenten), darf das
Berufungsgericht nicht intervenieren und die Entscheidung
ist endgültig.
- Ist der Mattenpräsident nicht der selben Meinung wie der
Kampfrichter und der Punktrichter, so muss er die
Entscheidung des Berufungsgerichts anfordern und diese wird
als endgültig und unumstößlich betrachtet.
- Ein kompletter Satz roter, blauer und weißer Kellen muss
jedem Berufungsgericht zur Verfügung gestellt werden, damit
dessen Entscheidung für jeden sichtbar ist.
- Keine weitere Anfechtung kann beim FILA Präsidium, dem
internationalen Sportgerichtshof CAS, oder jedem anderen
Gericht eingereicht werden, sobald eine Entscheidung vom
Kampfgericht (mit Einverständnis des Mattenpräsidenten) oder
dem Berufungsgericht gefällt wurde.
- Das FILA Präsidium kann ein Mitglied des Kampfgerichts
oder des Berufungsgericht jederzeit aussondern wenn es
befindet, dass ein schwerwiegender Fehler bezüglich der
Anwendung der Regeln oder einer Entscheidung bei einer
Challenge begangen wurde.
- Das Berufungsgericht ist ebenso dafür zuständig, die
Arbeit der Kampfrichter zu bewerten und der FILA seine
schriftliche Auswertung zukommen zu lassen. |
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4. Bestrafung für negatives Ringen
Alle in den Ringkampfregeln vorgesehenen Bestrafungen für
negatives Ringen und unerlaubte Griffe bleiben in Kraft; die
Kampfrichter sollten sie jedoch strenger anwenden. Das
heißt: eine verbale Verwarnung «attention» und falls die
unerlaubte Handlung weitergeführt wird, dem schuldigen
Ringer eine Strafe aussprechen und die entsprechenden Punkte
an seinen Gegner vergeben.
Unerlaubte Handlungen beinhalten:
- Griffentzug
- Mattenflucht
- Mattenflucht nach angeordneter Zwiegriffposition
- offensichtliche Verweigerung, den Kontakt in der
Standposition zu halten
- Untermann blockiert den Gegner, indem er die Beine
anwinkelt oder anhebt im griechisch-römischen Stil
NB: Für Passivität wird keine Strafe verhängt oder
technische Punkte an den
Gegner vergeben. |
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B) NUR FÜR DEN
GRIECHISCH-RÖMISCHEN RINGKAMPF |
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Die griechisch-römischen Kämpfe werden immer noch mit 2
gewonnenen 2- minütigen Runden, aufgeteilt in 90 Sekunden
regulären Ringens und 30 Sekunden angeordnetem Bodenkampf,
gewonnen. Der Ringer in der Oberlage kann zwischen Einnahme
des verkehrten Aushebers in seitlicher Position und der
rückwärtigen Position, stehend oder mit einem Knie auf der
Matte, seine Hände auf den Schultern des Gegners ruhend,
wählen. In allen Runden hat der Ringer, der nach 90 Sekunden
nach Punkten gewinnt den Vorteil der Oberlage und wird nicht
bestraft
wenn er in den 30 Sekunden nicht punktet. In solchen
Situationen, in denen der Obermann seine Position nicht
vorantreibt, werden die Ringer wieder in die Standposition
gebracht, um die Runde zu vollenden. Am Ende der 2 Minuten
wird der Sieger der Runde festgestellt.
Wenn nach 90 Sekunden ein Punktgleichstand von 0-0
besteht, so wird der Vorteil der Oberlage an den roten
Ringer gegeben und falls sich die Situation in einer zweiten
Runde wiederholt, so wird der Vorteil der Oberlage an den
blauen Ringer vergeben. Wird die Bodenlage nach einem 0-0
Punktestand angeordnet, muss der Obermann punkten, um die
Runde zu gewinnen. Sollte der Obermann keinen Punkt
erzielen, so erhält der Untermann 1 Punkt und gewinnt die
Runde.
Hat jeder Ringer eine Runde gewonnen und in der dritten
Runde herrscht ein Punktgleichstand von 0-0, so hat
derjenige Ringer, der die höchste Anzahl an technischen
Punkten in den ersten beiden Runden (zusammengerechnet)
errungen hat, die Wahl der Position Ober- oder Unterlage.
Sollten beide Ringer die gleiche Anzahl technischer Punkte
errungen haben, werden die folgenden Kriterien
berücksichtigt:
1) Anzahl der Strafen, 2) Punktwerte, 3) Los
Falls kein technischer Punkt in den 30 Sekunden errungen
wird, so geht 1 Punkt an
den Untermann und er wird zum Gewinner des Kampfes erklärt. |
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