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3. FÜR ALLE STILARTEN IM RINGEN /
FREISTIL, GRIECHISCH-RÖMISCH, FRAUENRINGEN
a) Die
Kampfgerichtsbarkeit
Das
Kampfgericht setzt sich zusammen aus dem Punktrichter, dem
Kampfrichter und dem Mattenpräsidenten. Alle Entscheidungen
müssen einstimmig oder mit einer 2:1 Mehrheit getroffen
werden. Das Kampfgericht darf den Videobeweis nicht
hinzuziehen, um seine Entscheidungen zu treffen.
b) Das Recht des Ringers
Jedem
Ringer wird - einmal pro Kampf - das Recht eingeräumt, den
Mattenpräsidenten zu bitten, den Videobeweis gemeinsam mit
dem Kampfgericht und dem Berufungsgericht zu Rate zu ziehen
wenn er / sie meint, dass ein Fehler gemacht wurde. Dieses
Gesuch muss vom Trainer des Ringers gemacht werden, der eine
weiße Karte emporzuheben und zu warten hat bis der
Mattenpräsident den Kampfrichter anweist, den Kampf zu
unterbrechen, sobald dieser sich wieder in einer neutralen
Position befindet. Das Kampfgericht muss an seinem Platz
bleiben während die umstrittene Aktion im Zeitlupentempo auf
dem Großbildschirm (falls einer in der Halle vorhanden ist)
oder auf der Anzeigetafel gezeigt wird. Diese Option ist
bereits der Herakles Software hinzugefügt worden. Diese
Lösung würde auch dem Publikum erlauben, die Aktion noch
einmal zu sehen, sowie dem Kampfgericht die Möglichkeit
geben, seine Entscheidung zu bestätigen oder zu ändern.
Jeder
Ringer darf nur einmal pro Kampf die Konsultation des
Video-Beweises verlangen; falls diesem Einspruch jedoch
stattgegeben wird und das Kampfgericht (oder das
Berufungsgericht) die angefochtene Entscheidung ändert kann
der Ringer / die Ringerin ein weiteres Mal sein / ihr Recht
während des Kampfes in Anspruch nehmen. Falls das
Kampfgericht seine Entscheidung bestätigt und der Einspruch
zurückgewiesen wird, so kann der Ringer / die Ringerin sein
/ ihr Recht nicht ein weiteres Mal in Anspruch nehmen und 1
Punkt geht an seinen / ihren Gegner.
c) Das Berufungsgericht
Für jede
Meisterschaft wird ein Berufungsgericht pro Matte durch den
FILA-Präsidenten oder durch eine von ihm zu diesem Zweck
bestellte Person zusammengestellt, welches aus 3 Personen
(Instrukteure, Präsidiumsmitglieder oder Experten) besteht.
Dieses Berufungsgericht wird entfernt von Kampfrichter und
Mattenpräsident platziert und darf nicht in der Lage sein,
mit dem Kampfgericht zu kommunizieren oder es in irgendeiner
Weise zu beeinflussen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, zu
überwachen, dass alle kampfrichterlichen Arbeitsabläufe im
Einklang mit den Regeln des Ringens stehen. Das
Berufungsgericht ist nicht berechtigt das Abspielen eines
Videobeweises zu fordern; dieses Recht bleibt den Ringern
vorbehalten.
Wenn ein
Ringer das Abspielen eines Videobeweises fordert, so
begutachtet das Berufungsgericht die Aktion zur selben Zeit
wie das Kampfgericht und das Publikum. Das Berufungsgericht
wird vom Mattenpräsidenten über die Entscheidung des
Kampfgerichts informiert und sollte es der Meinung sein,
dass das Kampfgericht eine Fehlentscheidung trifft, so hat
das Berufungsgericht das letzte Wort. Sollte das
Kampfgericht oder das Berufungsgericht einen schwerwiegenden
Fehler begehen, so wird es durch die FILA sanktioniert
werden; es wird jedoch kein weiterer Protest oder eine
Anfechtung für den fraglichen Kampf mehr entgegengenommen
werden. |